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Zum Masernurteil – oder mRNA forever?

Ein Zwischenruf von Otto Bürger

Gerichtshammer
Foto: miami car accident lawyers auf Pixabay

Konnte Goethe seinen Faust noch sagen lassen: „Hier bin ich Mensch, hier darf ich’s sein“, wird offensichtlich angestrebt, dass es bald heißt: „Bin ich gentechnisch manipuliert, so darf ich sein.“ Aber der Reihe nach, und um es vorweg zu nehmen: ich bin grundsätzlich kein Impfgegner und habe seinerzeit auch meine Kinder im Rahmen der ärztlichen Empfehlungen impfen lassen. Mein Vertrauen war groß. Die Betonung liegt hier auf „war“. In den letzten Jahren, und sehr intensiv in den letzten zwei Jahren, habe ich mich mit der Schulmedizin auseinandergesetzt, und mein Vertrauen ist erschüttert. So geht es sicher Einigen.

Für mich steht die Würde des Menschen und Artikel 1 des Grundgesetzes über allem. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 war für mich immer klar ein Abwehrrecht gegen den Staat. Das scheint mir inzwischen alles verdreht. Einmal mehr durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Masernimpfpflicht vom 18. August dieses Jahres.

Ich bin kein Jurist, aber inzwischen sind doch viele Fachleute dieser Zunft selbst gelinde gesagt irritiert ob der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechungen. Auf den Punkt bringt es für mich die Rechtsanwältin Jessica Hamed, wenn sie zu dem Masern-Urteil ausführt:

„Mit dieser Rechtsprechung kann nahezu alles, was irgendjemanden vor einer Erkrankung oder Tod schützen soll und damit mittelbar auch das Gesundheitssystem entlastet, angeordnet werden. Langfristig ist hierin ein Trend zur Pflicht zur Gesundhaltung zu erkennen. Grenzen wurden nicht definiert und scheinen auch nicht zu existieren. Das Gericht nahm an, dass eine Masernimpfrate von 95 Prozent erforderlich sei (Rn. 152); dass die Impfquote im Kindesalter schon bei knapp 93 Prozent lag, wurde nicht angemessen berücksichtigt. Ebenso wenig hatte das Gericht bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht berücksichtigt, dass die Covid-Impfungen keinen relevanten Fremdschutz verleihen. Beide Impfpflichtentscheidungen sowie die „Bundesnotbremse“-Entscheidungen signalisieren letztlich: freie Fahrt für den immer paternalistischer werdenden Staat. Ob Gesundheitsschutz, Klima- oder Energiekrise, es zeichnet sich ab, dass der Staat schalten und walten kann, wie er möchte.“

Neben der juristischen Seite ist dann erschreckend, dass wieder kein Aufschrei durch die Republik geht. Im Gegenteil, die mediale Ignoranz gegenüber der Position des Andersdenkenden ist geradezu erschütternd. Paul Schreyer merkt auf Multipolar zur Berichterstattung in der Tagesschau zu dem Urteil an, dass die Argumente der Kläger nicht einmal erwähnt wurden und weiter: „Auch viele andere große Medien erwähnen die sachlichen Argumente nicht und fragten die Klägerseite offenbar auch nicht einmal nach einer Stellungnahme zum Urteil an.“

Für mich als medizinischer und rechtlicher Laie ist dabei der Zwang völlig unverständlich. Wer Angst vor der Erkrankung hat, kann sich impfen lassen und dürfte geschützt sein, wenn uns die Medizin und die Pharmaindustrie nicht belügt. Warum muss zusätzlich auf eine Minderheit so ein Druck ausgeübt werden? Weil es wenige Menschen gibt, die sich nicht durch die Impfung schützen können? Weil man die Krankheit ausrotten will? Für beides ist eine Impfquote von 93% bei Masern nicht ausreichend?

Erschreckend ist in dem Zusammenhang, dass die Pharmaindustrie bei den Impfungen zukünftig offensichtlich verstärkt auf die gefährliche und gentechnische mRNA-Methode setzt. Die wenigsten Menschen werden – wie schon heute nicht bei der Coronaspritze – die Behandlung hinterfragen. Sie werden, wie einst ich, der Kompetenz in Weiß vertrauen. Fatal. Über die Gefahren der mRNA-Behandlung und den Trend zur grundlegenden Anwendung von allen Impfprogrammen warnt nachdrücklich der Mediziner Prof. Bhakdi, der, obwohl offensichtlich Lehrbuchwissen, als einer der Wenigen bereits sehr frühzeitig auf die Impfschäden in Folge dieser Behandlungsmethode hingewiesen hatte. In einem aktuellen Video fordert er, dass Mediziner ihr Handwerk tun und die Menschen schützen.

In dem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wieviele Mediziner letztlich wirklich die Nadel in den Arm des Kindes rammen, wenn die Eltern unsicher sind oder zögern oder vielleicht nur etwas zu leise widersprechen. „Das Bundesverfassungsgericht betont in seiner Entscheidung, dass keine ,mit Zwang durchsetzbare Impfpflicht’ angeordnet sei und dass den Eltern ein ,relevanter Freiraum’ verbleibe, sowie dass die ,Freiwilligkeit der Impfentscheidung der Eltern’ nicht aufgehoben sei (Rn. 145)“, erläutert die Rechtsanwältin Hamed. Da werden wir wohl abwarten, wie die Eltern mit soviel Freiwilligkeit und Freiraum umgehen. Für mich klingt das geradezu perfide, schiebt man das Problem zurück zu den Menschen und verschärft damit den Konflikt zwischen der Minderheit der Impfkritiker und der deutlichen Mehrheit der Impfbefürworter. Wie werden die Eltern, Kitas, Schulen und Ärzte damit umgehen? Viele Eltern sind auf die Betreuung ihrer Kinder angewiesen. Für sie und für die, die nicht über die Kraft und die finanziellen Mittel verfügen, hier standhaft zu bleiben, wirkt das Urteil letztlich wie eine Impfpflicht.

Ich kann an dieser Stelle nur dem Rechtsanwalt Ralf Ludwig beipflichten, wenn er sagt: „Eine Impfpflicht – egal wie – beschädigt massiv das Vertrauen in das gesellschaftliche Zusammenleben und erzeugt Gegenreaktionen. Eine Staatsmacht, die den Bürgern nicht vertraut und auf Angst, Einschüchterung und Zwang und nicht auf Diskurs setzt, delegitimiert sich selbst.“

Was bleibt ist die alte Klempnerweisheit: „Nach fest kommt ab.“ Meist allerdings mit der Folge eines Rohrbruchs.

Dieser Text spiegelt die Ansichten und Ziele einer Einzelperson wider. Er stellt nicht die offizielle Haltung des Landesverbands oder der Gesamtpartei dar. Sachliche Kritik und Gegenmeinungen werden an dieser Stelle gern veröffentlicht.