Suche
Suche Menü

Der Staat, das Geld und die Macht – Das Haushaltsplangesetz 2023

Von Dieter Bonitz

Schriftzug "Dem deutschen Volke" am Reichstagsgebäude
Foto: scottiberlin

Der Staat muss seine Ausgaben für die Folgejahre in Form eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens legitimieren. Das Parlament, die Legislative, erteilt der Bundesregierung mit dem Gesetz den Auftrag, entsprechend des Parlamentsbeschlusses zu handeln, und gibt die dafür erforderlichen Haushaltsmittel frei.

Am 29. Juni 2022 hat Christian Lindner den Haushaltsplanentwurf an das Kanzleramt geschickt, damit es in die parlamentarische Beratung geht. Er wird dann im Kabinett beraten und beschlossen und in den Bundestag eingebracht. Inzwischen ist das geschehen und dem Deutschen Bundestag liegt nun das Haushaltsplangesetz 2023 als Bundestagsdrucksache 20/3100 mit insgesamt 3289 Seiten zur Beratung vor. Und wie bei jedem Gesetz ist es erforderlich, dass es inhaltlich begründet wird.

Und diesen Begründungszusammenhang liefern für den Haushaltsplan 2023 die „Coronapandemie“ und der „russische Angriffskrieg gegen die Ukraine“, die steigende Inflation und die „fortgesetzten Lieferkettenprobleme“. Soviel zu den Drohszenarien, die als Narrativ schon aufgebaut sind und nun als Begründung für eine weitere Neuverschuldung genutzt werden können.

Daneben werden „Aufgaben“ genannt, die auf die Bundesregierung zukommen und bewältigt werden müssten. Da sind zu nennen: Zukunftsinvestitionen in den “Klimaschutz“, die „Energiewende“, die „Mobilität“ und die „Digitalisierung“.

Interessant ist dabei auch, wie sich das sogenannte „Maastricht-Defizit“ entwickelt hat. Die Europäische Union hatte sich zur Herstellung einer europäischen Wirtschafts- und Währungsunion Regeln auferlegt, um die Staatshaushalte zu begrenzen, das Preisniveau zu halten sowie die Zinssätze und die Wechselkurse zu stabilisieren. Die Maastricht-Kriterien fordern seit ihrem Inkrafttreten 1993, die Neuverschuldung unter 0,35% des Brutto-Inlandsprodukts und die Staatsverschuldung insgesamt unter 60% des Bruttoinlandprodukts zu halten. Tatsächlich war die Gesamtverschuldung Deutschlands bis 2007 schon von knapp 40% auf knappe 60% angestiegen.

Grafik: Deutscher Schuldenstand von 1991 bis 2021

In der Finanzkrise von 2008 war die Gesamtverschuldung schon von 64% auf 82% hochgeschossen und hatte sich in der Zwischenzeit bis 2019 allmählich wieder auf 60% verringert und zusammen mit den Staatsüberschüssen zu einer Einhaltung der Kriterien geführt. Diese Haushaltsdisziplin wurde 2020 nun außer Kraft gesetzt. Mit den Finanzhilfen des damaligen Finanzministers Olaf Scholz wegen der Coronapandemie war die Gesamtverschuldung wieder auf 68% hochgeschossen.

Mit dem Haushaltsgesetz 2023 will man tatsächlich mit einer Neuverschuldung von nur 17,2 Mrd. Euro das Maastricht-Kriterium einhalten. Wie das „Sondervermögen Bundeswehr“ von 100 Mrd. Euro dazu passt hat sich mir noch nicht ganz erschlossen. Im Jahr 2023 soll dafür ein Kredit in Höhe von 8,5 Mrd. Euro aufgenommen werden. Insgesamt sind für alle Folgejahre 75,3 Mrd. Euro dafür verplant. Dazu wird das Grundgesetz geändert und die Regierung mit einer „Kreditermächtigung“ zur „Ertüchtigung der Bundeswehr“ ausgestattet. Den Gesetzentwurf dazu habe ich noch nicht gefunden.

In der Begründung der Kabinettsvorlage werden unter der Überschrift „Haushaltspolitische Schwerpunkte der Bundesregierung“ einzelne Punkte benannt: die Pandemievorsorge, die im Haushaltsplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz noch einmal 171 Mio. Euro vorsehen. Im Haushalt des Bundesministeriums für Gesundheit sind allein 2,2 Mrd. Euro für die Beschaffung von „Impfstoffen gegen SARS-COV-2“ und die „Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen“ eingeplant. Das sind die Verträge, die darin bestehen, im Bedarfsfall die „Impfstoffe“ in großer Zahl bereitstellen zu können.

Der zweite Schwerpunkt betrifft die Aufrüstung der Bundeswehr wegen des „russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine“, um „Freiheit und Demokratie zu schützen“ und um die „Bündnisfähigkeit Deutschlands“ zu erhalten. Dabei handelt es sich um die Beschaffung neuer Waffensysteme, die verstärkt auf eine Digitalisierung der Kommunikationstechnik abzielen. In der Anlage 19 der Kabinettsvorlage ist der Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Bundeswehr“ ausgeführt. Im Entwurf des Haushaltsplangesetze (DS 20/3100) ist es als Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Bundeswehr“ (1491) enthalten. In verschiedenen Titelgruppen sind die Beschaffungspläne detailliert beschrieben. Ich habe mir einige Details dazu angesehen.

Allein 16 Mio. Euro sind für Forschung und Entwicklung im Bereich Künstlicher Intelligenz vorgesehen. Wobei dies ein relativ kleiner Posten ist. Für Bekleidung und persönliche Ausrüstung sind 892 Mio. Euro vorgesehen. Davon 745 Mio. Euro für die Sofortbeschaffung aufgabenorientierter Ausstattung der Bundeswehr bis 2025. Beschafft werden damit 305.000 Schutzwestensysteme MOBAST (Modulare ballistische Schutz-und Trageausstattung), 150.000 Kampfbekleidungssätze Streitkräfte, 122.000 Gefechtshelme sowie 250.000 Rucksäcke mit 110 Liter Fassungsvermögen. Allerdings beläuft sich der Gesamtbedarf für diese Ausrüstung nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung auf 2,36 Mrd. Euro. Damit ergibt sich ein weiterer Finanzierungsbedarf für die Folgejahre über das Sondervermögen Bundeswehr.

Die Titelgruppe 03 betrifft die „Führungsfähigkeit/Digitalisierung“. Für 2023 mit 658 Mio. Euro ausgestattet, wobei für die künftigen Haushaltsjahre insgesamt 19,9 Mrd. Euro für diesen Zweck vorgesehen sind. Ohne das jetzt im Einzelnen zu erklären, will man die landbasierten Operationen digitalisieren, eine satellitengestützte Kommunikation etablieren und diese auch verschlüsseln.

Die weiteren Titelgruppen betreffen das Heer, die Marine und die Luftwaffe. Das Heer soll 350 Puma-Schützenpanzer bekommen. Die Mannschaft eines Puma besteht jeweils aus einem Kommandanten, einem Fahrer und einem Schützen sowie sechs Panzergrenadieren. Von den 447,4 Mio. Euro für das Heer sind alleine 304,4 Mio. Euro für den Puma eingeplant.

Schützenpanzer Puma
Foto: Boevaya mashina / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Die Marine erhält eine neue Ausrüstung im Wert von 1.215 Mio. Euro im Jahr 2023. Insgesamt sind im Sondervermögen 8.034 Mio. Euro für die Marine vorgesehen. Der Vergleichswert für das Heer beträgt 15.197 Mio. Euro.

Die Marine verfügt bereits über ein erstes Korvettengeschwader in Warnemünde mit fünf Schiffen. Die ersten Schiffe dieser Klasse wurden 2008 in den Dienst gestellt. Die Beschaffung neuer Schiffe ist seit Herbst 2016 bekannt und wurde am 12. September 2017 beauftragt. Der Preis für ein Schiff liegt bei etwa 400 Mio. Euro. Im Haushaltsplan 2023 sind 379,7 Mio. Euro dafür eingeplant. Die Fertigstellung des nächsten Schiffes erfolgt aber voraussichtlich erst 2025.

Die Entscheidung zur Beschaffung von vier Fregatten 126 fiel schon im Juni 2015, die der Marine ab 2023 nach und nach zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Kosten dafür liegen bei 5,27 Mrd. Euro. Davon sollen 414,4 Mio. Euro im Jahre 2022 ausgegeben werden. Weitere Ausgaben für die Marine sind dagegen vergleichsweise gering. So sollen 5,1 Mio. Euro für Festrumpfschlauchboote und 88,3 Mio. Euro für zwei U-Boote der Klasse 212 Common Design ausgegeben werden. Die Genehmigung der Beschaffung erfolgte durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am 23. Juni 2021. Die Kosten belaufen sich insgesamt 2,79 Mrd. Euro.

Für die Position „NSM Block 1A“ sind im Haushalt 2023 bis zu 33 Mio. Euro veranschlagt. Hinter der Abkürzung verbirgt sich die „Naval Strike Missile“, eine neue Seezielrakete. Es ist ein norwegischer Seezielflugkörper mit Tarnkappeneigenschaften. Die Waffe ist speziell für küstennahe Operationen in den norwegischen Fjorden und für die Ausrüstung von Schnellbooten und Hubschraubern vorgesehen. Die Beschaffung wurde am 8. Juli 2021 beauftragt.

Für die Luftwaffe sind im Gesamtpaket 23,7 Mrd. Euro vorgesehen. Davon sollen im Haushalt 2023 knapp 5 Mrd. Euro ausgegeben werden. Welche Waffensysteme dafür beschafft werden sollen, lohnt sich sicher weiter zu recherchieren. Wikipedia und die Bundeswehr selbst oder das Bundesministerium der Verteidigung liefern dafür umfassende Informationen. Die Liste ist jedenfalls lang und teuer: Future Combat Air System (FCAS) für 478,5 Mio. Euro, Bodengebundene Luftverteidigung NNbS TP1 für 26,0 Mio. Euro, Patriot-Fähigkeitserhalt für 21,6 Mio. Euro, C-130J (Kleine Fläche) für 271,6 Mio. Euro, Eurodrohne für 271,7 Mio. Euro, Pegasus für 213,6 Mio. Euro, P8A-Poseidon für 215,2 Mio. Euro und das HADR-Nachfolgesystem für 48,7 Mio. Euro.

Sieht man sich ganzen Beschaffungspläne an, gewinnt man den Eindruck, als habe die Vorgängerregierung dies alles schon in die Wege geleitet, ohne überhaupt zu wissen, wie man das im Haushalt unterbringen und vor den Wähler hätte rechtfertigen können. Da kam der „russische Angriffskrieg“ auf die Ukraine, wie es scheint, gerade recht, um das passende Narrativ zu liefern und einen Sondertopf von 100 Mrd. Euro aufzumachen. Welch eine Verschwendung an menschlichen Ressourcen. Wieviel Energie, geistige und körperliche Arbeit wird hier von Menschen in die Fähigkeit zur Zerstörung investiert. Was könnte man damit alles zur Förderung des Wohlstandes an kreativen Ideen und materiellen Leistungen erbringen?

Ich kann das nur als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen die Menschheit sehen.

Warum sind so viele Menschen bereit, ihre Kraft und ihr Leben der Entwicklung von Zerstörungsinstrumenten zu widmen, statt sich mit den schönen Künsten und der Schaffung blühender Landschaften zu beschäftigen?

Dieser Text spiegelt die Ansichten und Ziele einer Einzelperson wider. Er stellt nicht die offizielle Haltung des Landesverbands oder der Gesamtpartei dar. Sachliche Kritik und Gegenmeinungen werden an dieser Stelle gern veröffentlicht.