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Zum Urteil des Weimarer Familiengerichts

In einem Urteil vom 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar der Klage einer Mutter stattgegeben und zwei Schulen untersagt, ihre Schüler zum Tragen von Masken, Einhal­ten von Mindestabständen und Durchführen von Corona-Tests zu verpflichten. Der Bremer Landesverband der Basisdemokratischen Partei Deutschland sieht in dem Urteil einen wichtigen Schritt, die Bedenken und Ängste von Eltern ernstzunehmen, die sich um die physische und psychische Gesundheit ihrer Kinder Sorgen machen.

Erich Sturm, Vorstand der Basis-Partei Bremen, spricht im Hinblick auf das Urteil von einer wegweisenden Entscheidung: „Ich wünsche mir, dass dieses Urteil große Beachtung findet, dass die Regierung ihre bisherige Strategie überdenkt und zurück auf einen Weg findet, der die Menschen, insbesondere die Kinder, nicht ungebührlich und zudem völlig unnötig belastet. Wenn hunderttausend Grundschüler die Nachteile und Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen müssen, nur um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern, dann ist das nicht verhältnismäßig.“ Ein solches Zahlenverhältnis hatte das Weimarer Gericht in seiner Urteilsbegründung genannt. Es stammt aus dem Gutachten, das Prof. Dr. Kuhbander, Inhaber des Lehrstuhls für Pädagogische Psycho­lo­gie an der Universität Regensburg, für das Gericht angefertigt hatte. Gestützt wurde dies durch eine Aussage des Leiters der österreichischen Agentur für Gesundheit (AGES). Dieser hatte dem Gericht mitgeteilt, dass weder die Einführung der Maskenpflicht noch ihre Aufhebung messbare Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen in Österreich gehabt hätte.

Die Kinder- und Schulärztin Annette Kaufmann, Direktkandidatin der „Basis“ für den Wahlkreis Bremen II, äußerte ebenfalls den Wunsch, dass das Weimarer Urteil Gehör und Anwendung finden möge: „Was ich gerade erlebe, ist, dass besonders kleine Kinder sehr unter den Maßnahmen leiden. Beim Sprechenlernen müssen sie nicht nur Buchstaben­laute hören, sondern sie müssen auch die Mundbewegungen der Erwachsenen sehen, um sie nach­ahmen zu können. Wenn Erzieherinnen eine Maske tragen, kann bei den Kindern die seelische Ver­bin­dung zur Sprache und zum anderen Menschen nachhaltig gestört werden. Das geht einfach zu weit.“ Und sie ergänzt einen weiteren Aspekt: „Angst­erzeu­gung und Ausgrenzung, wie sie jetzt an Kindern praktiziert werden, sind Feinde einer pädago­gi­schen Erziehung, bei der Menschlichkeit und freie Entwicklung zur Demokratie­fähigkeit im Mittelpunkt stehen sollte. Eigentlich müssten sich in diesen Tagen alle pädago­gisch Tätigen schützend vor die Kinder stellen. Ich hoffe, dass das Urteil aus Weimar dazu beiträgt.“

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