Von Otto Bürger
Am 10. Dezember, dem internationalen Tag der Menschenrechte, wurde in diesem Jahr in Karlsruhe auf die besondere Bedeutung der Menschenrechte in Form einer Großdemonstration hingewiesen. Herausgestellt wurden dabei die Verletzungen der Menschenrechte durch die Corona-Maßnahmen-Politik der vergangenen Jahre in Deutschland. Organisiert wurde die Veranstaltung in Karlsruhe vom Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgrund der Corona-Maßnahmen, kurz ZAAVV.
Im Rahmen der Veranstaltung wurden 592 Strafanzeigen gegen Politiker und Richter direkt vor Ort beim Generalstaatsanwalt in Karlsruhe eingereicht. Konkret wurde Anzeige erstattet gegen 568 Bundestagsabgeordnete sowie 15 Personen im Bundesrat, die am 10. Dezember 2021 für die einrichtungsbezogene Impfpflicht gestimmt haben, ferner gegen den Bundespräsidenten und acht Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, die am 7. April 2022 über die Verfassungsgemäßheit des „Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie“ entschieden haben, .
Der Tatvorwurf der Strafanzeigen zielt darauf ab, dass alle Bundestagsabgeordneten, die für die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland gestimmt haben, obwohl längst klar war, dass diese medizinische Intervention erhebliche Risiken – bis hin zum Tod – mit sich bringt, sich möglicherweise einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben. Die Strafanzeigen richten sich unter anderem gegen Bundespräsident Dr. Steinmeier und Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach, aber auch gegen die Bremer Politiker Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis90/Die Grünen), Uwe Schmidt und Sarah Ryglewski (beide SPD), Thomas Röwekamp (CDU) und Dr. Volker Redder (FDP), die alle im Bundestag für das Gesetz gestimmt haben. Im Bundesrat hat der Staatsrat und Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund Dr. Olaf Joachim zugestimmt und dürfte damit zu den 15 angezeigten Personen aus dem Bundesrat zählen.
Der Kernpunkt der Argumentation der Strafanzeigen besteht darin, dass der Staat kein Menschenleben opfern dürfe, so der Rechtsanwalt und ZAAVV-Mitgründer Ralf Ludwig, der die Klageschrift mitverfasst hat. Es war bereits lange vor Verabschiedung des Gesetzes über die einrichtungsbezogene Impfpflicht bekannt, dass die als „Corona-Impfung“ bezeichnete neuartige Behandlung mit modRNA zu Todesfällen führt. Schon zwei Wochen nach Beginn dieser Behandlung berichtete das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in einem Pressebriefing von zehn Todesfällen, bei denen ein Verdacht bestand, dass sie mit der neuartigen Behandlungsmethode in Zusammenhang stehen. Viele weitere sollten im Laufe des Jahres dazu kommen. Aber statt die Behandlung sofort abzubrechen und das Präparat vom Markt zu nehmen, wie es bei anderen neuen Medizinpräparaten in der Vergangenheit üblich war, wurde die sogenannte „Corona-Impfung“ für einige Bereiche der Gesellschaft per Gesetz sogar verpflichtend gemacht. Das sei nicht erlaubt, so Ludwig.
Genau diesen Sachverhalt greift die Anzeige an, weil der Staat wissentlich Menschen mit dem Tode bedroht und Todesfälle in Kauf genommen habe. Ein solches Gesetz, das gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstoße, dürfe nicht verabschiedet werden. Es verstoße gegen die Menschenrechte und stelle damit ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar, das es strafrechtlich zu verfolgen gelte. Dabei sei unerheblich, ob durch die Behandlung Menschenleben gerettet wurden (was nie belegt werden konnte, aber immer wieder behauptet wird). Der Staat dürfe Menschenleben nicht gegeneinander aufwiegen, so Ludwig. Er betont, dass die eingereichten Klagen juristisch sehr gut begründet seien, und beruft sich unter anderem auf die Charta für Menschenrechte, die EU-Menschenrechtskonvention und nicht zuletzt auf Artikel 1 des Grundgesetzes sowie verschiedene Urteile des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere das Urteil zur Nichtigkeit der Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz.
Es obliegt nun dem Generalbundesanwalt, die eingereichten Strafanzeigen zu prüfen. Sicherlich wird es dabei auch um die Frage der sogenannten Indemnität (Recht von Abgeordneten auf freie Rede und Abstimmung im Parlament) gehen. Rechtsanwalt Ludwig ist sich allerdings sicher, dass die Indemnität gemäß Artikel 46 Grundgesetz hier nicht greift: Abgeordneten ist es nicht erlaubt, Gesetze zu verabschieden, die gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstoßen und unschuldige Menschen mit dem Tode bedrohen, wie im Falle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geschehen. Sollte wider Erwarten keine Anklage erhoben werden, sei der Weg frei für eine Anzeige beim Internationalen Strafgerichtshof für Menschenrechte in Den Haag, so Ludwig. Es müsse immer erst der Rechtsweg im eigenen Land beschritten werden, bevor die Anrufung des Strafgerichthofes in Den Haag in Betracht kommt. Hier erwartet Ludwig dann erhöhte internationale Aufmerksamkeit für ein solches Verfahren und die klare Unterstützung anderer Länder.
Dies dürfte ein langer juristischer Prozess werden, der sich über Jahre hinzieht. Um so wichtiger sei es daher laut Ludwig, dass der politische Druck seitens der Bürger auf die politischen Entscheidungsträger erhöht wird. Ermutigend war, dass die Veranstaltung in Karlsruhe mit über 6.000 Teilnehmern bundesweit durch viele weitere Menschen unterstützt wurde, indem sie sich per Postkarte der Anzeige des ZAAVV anschlossen. Auch Bremen war mit dabei: Zahlreiche Postkarten wurden beim Amtsgericht an der Ostertorstraße eingeworfen. Andernorts gingen die Karten an die örtliche Staatsanwaltschaft, eine Polizeidienststelle oder direkt per Post an den Generalbundesanwalt.
Insgesamt war das eine sehr ermutigende Aktion, die einmal mehr gezeigt hat, dass der Widerstand in der Bevölkerung gegen die Corona-Maßnahmen-Politik, aber auch gegen die geplante und global zentralisierte und nicht demokratische WHO-Politik weiterhin sehr groß ist.
Ein Vortrag von Rechtsanwalt Ludwig zur Argumentation der Klage findet sich hier. Die Strafanzeigen sind hier einsehbar.